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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Leistungsumfang

Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang hinsichtlich Speisen- und Getränkeauswahl, Personenzahl, Dekoration, Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsende gilt als verbindlich vereinbart.

Die Fifty Seven Gastro GmbH behält sich vor, einzelne Bestandteile der Speisen- oder Getränkeauswahl zu ändern, sofern dies aus Gründen erforderlich wird, die sie nicht zu vertreten hat. In diesem Fall erfolgt ein Ersatz durch gleichwertige Produkte.

II. Vertragsschluss und Reservierung

Eine Reservierung oder Buchung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege erfolgen.

Eine Reservierung gilt erst nach Bestätigung durch die Fifty Seven Gastro GmbH als angenommen und verbindlich.

Eine automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage stellt keine Annahme der Reservierung dar.

Mit der Bestätigung der Reservierung durch die Fifty Seven Gastro GmbH kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Der vom Auftraggeber mitgeteilte Leistungsumfang, insbesondere Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Veranstaltungsart, Speisen- und Getränkeauswahl sowie gegebenenfalls vereinbarte Mindestumsätze, gelten als verbindlich vereinbart.

Wird eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt, gelten die darin enthaltenen Angaben nach Bestätigung durch den Auftraggeber als verbindliche Grundlage.

Wird die Reservierung nicht vom Auftraggeber selbst oder dessen gesetzlichem Vertreter vorgenommen, erklärt die handelnde Person, hierzu berechtigt beziehungsweise bevollmächtigt zu sein.

Vertragspartner der Fifty Seven Gastro GmbH und Rechnungsempfänger bleibt grundsätzlich der Auftraggeber, auch wenn die Reservierung oder Veranstaltung für eine dritte Person oder ein Unternehmen erfolgt.

III. Personenzahl, Leistungen und Änderungen

Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen und der tatsächliche Getränkeverbrauch werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.

Die endgültige Personenzahl bei Veranstaltungen ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Personenzahl gilt als verbindliche Berechnungsgrundlage.

Erscheinen weniger Gäste als angegeben, erfolgt keine automatische Reduzierung der vereinbarten Leistungen.

Bei einer höheren Gästezahl werden zusätzliche Leistungen entsprechend berechnet.

IV. Stornierungsbedingungen

Veranstaltungen mit vereinbartem Mindestumsatz

Bei Veranstaltungen, für die ein Mindestumsatz vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
  • Bei einer Stornierung weniger als 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen.
  • Bei einer Stornierung weniger als 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, 100 % des vereinbarten Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen.

Reservierungen und kleinere Gruppen ohne Mindestumsatz

Bei Reservierungen und Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen ohne vereinbarten Mindestumsatz ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder einem Nichterscheinen der reservierten Gäste kann die Fifty Seven Gastro GmbH eine angemessene Ausfallpauschale berechnen, sofern ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.

Die Höhe richtet sich insbesondere nach Personenzahl, Reservierungszeitraum, entgangenem Umsatz und entstandenen Kosten.

Bei Reservierungen ab 30 Personen oder Veranstaltungen mit besonderem Aufwand gelten die individuell vereinbarten Veranstaltungsbedingungen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierungsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Reservierung schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege erfolgt ist.

V. Reservierungen im Restaurantbetrieb

Reservierte Tische werden grundsätzlich bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt freigehalten. Danach kann die Reservierung entfallen.

Bei größeren Reservierungen kann die Fifty Seven Gastro GmbH eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

Bei wetterbedingten Einschränkungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Außenbereich oder eine bestimmte Terrasse, sofern alternative Sitzmöglichkeiten angeboten werden können.

VI. Zahlungsbedingungen

Bei Veranstaltungen mit vereinbartem Mindestumsatz sind 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes als Vorauszahlung zu leisten.

Die Reservierung wird bei Veranstaltungen erst nach Bestätigung und Eingang der vereinbarten Vorauszahlung verbindlich.

Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, sofern die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingeht.

Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach Veranstaltungsende in bar oder per EC-/Debitkarte zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

VII. Schäden und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar, Dekoration, technischen Einrichtungen und sonstigem Eigentum der Fifty Seven Gastro GmbH.

Die Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Wiederherstellung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

VIII. Reinigung und Sonderreinigung

Die normale Reinigung nach einer Veranstaltung ist Bestandteil der vereinbarten Leistungen.

Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand, insbesondere durch Glitzer, Konfetti, Reis, Sand, Kerzenwachs, Kleinteildekoration, Erbrochenes, starke Verschmutzungen oder sonstige außergewöhnliche Verunreinigungen, kann eine zusätzliche Reinigung nach Aufwand berechnet werden.

IX. Dekoration und Aufbau

Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Fifty Seven Gastro GmbH angebracht werden.

Beschädigungen durch Nägel, Schrauben, Klebebänder oder sonstige Befestigungen werden dem Auftraggeber berechnet.

Wunderkerzen, Feuerwerk, Pyrotechnik sowie offene Flammen sind im Innenbereich grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Fifty Seven Gastro GmbH.

Sämtliche vom Auftraggeber oder dessen Dienstleistern eingebrachte Dekoration muss spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende innerhalb der regulären Öffnungszeiten vollständig entfernt und abgebaut sein.

Erfolgt der Abbau nicht fristgerecht, ist die Fifty Seven Gastro GmbH berechtigt, den Abbau selbst vorzunehmen und die dadurch entstehenden Kosten oder eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen.

X. Eigene Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Fifty Seven Gastro GmbH. In diesem Fall kann ein Korkgeld berechnet werden.

Für mitgebrachte Lebensmittel und Getränke übernimmt die Fifty Seven Gastro GmbH keine Haftung hinsichtlich Lagerung, Kühlung oder Qualität.

XI. Fremddienstleister und technische Geräte

Vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister wie DJs, Fotografen, Floristen, Dekorateure oder Eventplaner haben die Anweisungen der Fifty Seven Gastro GmbH einzuhalten.

Der Auftraggeber haftet für Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch diese Dienstleister entstehen.

Die Nutzung eigener technischer Geräte ist nur nach vorheriger Zustimmung und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erlaubt.

XII. Musik, Lautstärke und Veranstaltungsdauer

Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ist einzuhalten.

Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich und kann zusätzlich berechnet werden.

Die Fifty Seven Gastro GmbH ist berechtigt, die Lautstärke zu begrenzen oder Musik einzuschränken, wenn gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen oder berechtigte Interessen Dritter dies erfordern.

XIII. Hausordnung und Sicherheit

Notausgänge, Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt oder beeinträchtigt werden.

Es gelten die gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen. Rauchen ist ausschließlich in vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Für Kinder und minderjährige Gäste obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten beziehungsweise dem Auftraggeber.

XIV. Haftung der Fifty Seven Gastro GmbH

Die Fifty Seven Gastro GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Garderobe, Wertgegenstände, Geschenke und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

XV. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Streiks, Pandemien oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XVI. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet und entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

XVII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Fifty Seven Gastro GmbH.


Stand: Januar 2026